Si amicum bonum amisi, non est mihi pro illo perfidia patienda, nec si bonos liberos extuli, in illorum locum impietas succedit.
von amelie855 am 23.12.2013
Wenn ich einen guten Freund verloren habe, darf mir an seiner Stelle kein Verrat zugemutet werden, noch wenn ich gute Kinder begraben habe, tritt an deren Stelle Gottlosigkeit.
von lorenz.8828 am 11.03.2017
Wenn ich einen guten Freund verloren habe, sollte ich keine Treulosigkeit ertragen müssen, und wenn ich gute Kinder verloren habe, muss ich keine Bösen an ihrer Stelle akzeptieren.