Confitebitur ergo multum se debere ei cuius administratione ac providentia contingit illi pingue otium et arbitrium sui temporis et imperturbata publicis occupationibus quies.
von matheo.z am 10.02.2015
Er wird daher anerkennen, dass er jenem viel schuldet, durch dessen Verwaltung und Voraussicht ihm ein reiches Muße, die Verfügungsgewalt über seine eigene Zeit und eine von öffentlichen Obliegenheiten ungestörte Ruhe zuteil wird.
von cristina.846 am 12.05.2014
Er wird dem Menschen sicherlich sehr dankbar sein, dessen Führung und Weitsicht ihm ein beschauliches freies Leben, die Kontrolle über seine Zeit und eine von öffentlichen Pflichten ungestörte Ruhe verschafft haben.