Si haec mecum, si haec cum posteris loquor, non videor tibi plus prodesse quam cum ad vadimonium advocatus descenderem aut tabulis testamenti anulum imprimerem aut in senatu candidato vocem et manum commodarem.
von annabell.908 am 03.07.2024
Wenn ich diese Angelegenheiten mit mir selbst bespreche oder sie mit künftigen Generationen teile, meinst du nicht, dass ich dann hilfreicher bin, als wenn ich als Rechtsberater vor Gericht erschiene, oder die Unterzeichnung eines Testaments bezeugte, oder einem Kandidaten im Senat mit meiner Stimme und meiner Stimme beistünde?
von jeremy.i am 06.08.2013
Wenn ich diese Dinge mit mir selbst bespreche, wenn ich diese Dinge mit der Nachwelt bespreche, scheine ich dir nicht nützlicher zu sein, als wenn ich als Anwalt zu einer Gerichtsverhandlung herabsteigen würde, oder einen Siegelring auf die Testamentsurkunden drücken würde, oder einem Kandidaten Stimme und Hand im Senat leihen würde?