Pars melior eius excepta est: corpora obnoxia sunt et adscripta dominis, mens quidem sui iuris, quae adeo libera et uaga est, ut ne ab hoc quidem carcere, cui inclusa est, teneri queat, quo minus inpetu suo utatur et ingentia agat et in infinitum comes caelestibus exeat.
von niels83 am 15.04.2021
Der bessere Teil ist ihm geblieben: Während unsere Körper gebunden und Herren unterworfen sind, bleibt der Geist unabhängig, so frei und ungehemmt, dass selbst dieses Gefängnis, das ihn umschließt, ihn nicht daran hindern kann, seine Kraft zu nutzen, Großes zu vollbringen und endlos zwischen den Sternen zu schweben.
von milena99 am 29.01.2019
Der bessere Teil ist ausgenommen: Körper sind verpflichtet und ihren Herren zugeordnet, der Geist jedoch ist seiner eigenen Rechte mächtig, so frei und umherschweifend, dass er nicht einmal von diesem Kerker, in dem er eingeschlossen ist, festgehalten werden kann, sodass er nicht seine eigene Kraft nutzen und Großes vollbringen und als Begleiter himmlischer Dinge ins Unendliche hinausziehen könnte.