Utinam nulla stipulatio emptorem uenditori obligaret nec pacta conuentaque inpressis signis custodirentur, fides potius illa seruaret et aecum colens animus.
von yannis.861 am 28.06.2019
Wenn doch nur keine Vereinbarung den Käufer an den Verkäufer binden würde, noch Abkommen und Verträge durch aufgedrückte Siegel bewahrt würden, sondern vielmehr guter Glaube diese bewahren und ein Geist, der Billigkeit pflegt.