Post hoc usus mei restat et aliquod ex homine grato commodum; hoc non inperfecti officii reliqua pars est, sed perfecti accessio.
von zoey.925 am 28.08.2022
Nach diesem bleibt der Gebrauch von mir und ein gewisser Nutzen von einem dankbaren Menschen; dies ist nicht der verbleibende Teil einer unvollkommenen Pflicht, sondern eine Ergänzung einer vollkommenen.
von dilara9815 am 22.02.2014
Über diesen Punkt hinaus kann ich weiterhin nützlich sein, und es gibt einen Gewinn, den man von einer dankbaren Person erhalten kann; dies ist nicht nur das Vervollständigen einer unvollendeten Pflicht, sondern vielmehr eine Ergänzung zu einer bereits vollständigen.