Illud enim rectum est, quod katortwma dicebas, contingitque sapienti soli, hoc autem inchoati cuiusdam officii est, non perfecti, quod cadere in non nullos insipientes potest.
von frederic.945 am 28.12.2016
Die vollkommene moralische Handlung, die du katortwma nennst, kann nur von einem wahrhaft weisen Menschen erreicht werden, während diese geringere Pflicht eher unvollständig als vollkommen ist und auch von einigen ausgeführt werden kann, denen Weisheit fehlt.
von aron8965 am 31.01.2017
Denn jenes Rechte, welches du katortwma nanntest, gehört allein dem Weisen, dieses jedoch gehört zu einer gewissen unvollendeten Pflicht, nicht einer vollkommenen, die auf einige Unweise fallen kann.