Namque edicto primum adiumenta ignaviae sustulisse: ne quisquam in castris panem aut quem alium cibum coctum venderet, ne lixae exercitum insequerentur, ne miles hastatus aut gregarius in castris neue in agmine seruum aut iumentum haberet; ceteris arte modum statuisse.
von wolfgang.979 am 24.12.2017
Denn durch Erlass entfernte er zunächst die Stützen der Trägheit: Dass niemand im Lager Brot oder irgendein anderes gekochtes Essen verkaufen dürfe, dass Trossknechte dem Heer nicht folgen dürften, dass kein Hastatus-Soldat oder gemeiner Soldat im Lager oder auf dem Marsch einen Sklaven oder ein Lasttier haben dürfe; für die anderen legte er eine strenge Grenze fest.
von theodor.p am 07.09.2016
Durch einen Erlass beseitigte er zunächst die Anreize zur Trägheit: Niemand durfte in der Lagerstätte Brot oder andere gekochte Speisen verkaufen, Trossangehörige wurden vom Heer verbannt, und weder Speerkämpfer noch einfache Soldaten durften Sklaven oder Lasttiere im Lager oder während des Marsches halten. Für alles Weitere setzte er strenge Grenzen.