Nam et illis, quantum importunitatis habent, parum est impune male fecisse, nisi deinde faciendi licentia eripitur, et vobis aeterna sollicitudo remanebit, cum intellegetis aut seruiendum esse aut per manus libertatem retinendam.
von Vulpes Aquae am 22.11.2016
Denn auch jenen, die so viel Frechheit besitzen, ist es nicht genug, ungestraft schlecht gehandelt zu haben, wenn ihnen nicht die Freiheit des Handelns weggenommen wird, und euch wird die ewige Unruhe bleiben, wenn ihr erkennen werdet, dass entweder zu dienen ist oder mit der bloßen Hand die Freiheit zu erhalten ist.
von elisabeth9988 am 23.06.2018
Für solche Unruhestifter reicht es nicht, dass sie mit ihren Verbrechen davongekommen sind - sie müssen auch daran gehindert werden, dies erneut zu tun. Und Sie werden weiterhin in ständiger Angst leben, sobald Ihnen klar wird, dass Sie sich entweder der Knechtschaft unterwerfen oder für den Erhalt Ihrer Freiheit kämpfen müssen.
von julia868 am 03.11.2015
Für beide von ihnen gilt: So viel Unbotmäßigkeit sie auch haben mögen, es genügt ihnen nicht, Böses ungestraft getan zu haben, es sei denn, ihnen wird hernach die Erlaubnis zum Handeln entzogen, und für euch wird ewige Unruhe bestehen bleiben, wenn ihr erkennt, dass ihr entweder dienen müsst oder die Freiheit mit Gewalt bewahren müsst.