Qui mihi atque animo meo nullius umquam delicti gratiam fecissem, haud facile alterius lubidini malefacta condonabam.
von luan.939 am 24.12.2016
Ich, der ich mir selbst und meinem eigenen Geist niemals Verzeihung für ein Vergehen gewährt hatte, vergab nicht leicht die Verfehlungen, die dem Begehren eines anderen entsprangen.
von john.8958 am 21.05.2023
Da ich mir selbst nie die geringste Verfehlung verziehen hätte, war es unwahrscheinlich, dass ich die Verfehlungen anderer nur deshalb entschuldigen würde, weil sie es von mir wollten.