Nam uti quisque domum aut villam, postremo vas aut vestimentum alicuius concupiverat, dabat operam, ut is in proscriptorum numero esset.
von ahmed.843 am 10.11.2013
Wenn jemand das Haus, den Landsitz oder auch nur die Geschirre oder Kleidung eines anderen begehrte, würde er dafür sorgen, dass dieser auf der Todesliste landete.
von julian.l am 05.06.2013
Denn sooft jemand das Haus oder Landgut, schließlich das Gefäß oder Kleidungsstück eines anderen begehrte, gab er sich Mühe, dass dieser in die Liste der Geächteten aufgenommen würde.