Post paulo catilina pecuniarum repetundarum reus prohibitus erat consulatum petere, quod intra legitumos dies profiteri nequiverat.
von lenni827 am 21.12.2019
Kurz darauf war Catilina von der Bewerbung um das Konsulat ausgeschlossen, da er seine Kandidatur nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angemeldet hatte, während gegen ihn Vorwürfe der Erpressung vorlagen.
von Jannis am 12.01.2021
Kurz darauf war Catilina, der der Erpressung beschuldigt war, gehindert worden, das Konsulat anzustreben, da er sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht hatte erklären können.