Si causa peccandi in praesens minus suppetebat, nihilo minus insontis sicuti sontis circumvenire, iugulare: scilicet, ne per otium torpescerent manus aut animus, gratuito potius malus atque crudelis erat.
von leony826 am 03.09.2024
Selbst wenn es weniger Grund für Missetaten gab, umgarnte und tötete er gleichermaßen Unschuldige wie Schuldige. Dies tat er einzig und allein, um seine Hände und seinen Geist nicht durch Untätigkeit erstarren zu lassen, wobei er wählte, böse und grausam zu sein - ohne jeden Grund.
von noa.v am 15.03.2016
Wenn auch gegenwärtig weniger Anlass zum Sündigen bestand, war er dennoch nicht gehemmt, Unschuldige wie Schuldige zu umgarnen und zu ermorden: und zwar, damit nicht durch Müßiggang Hände oder Geist erstarren möchten, war er vielmehr grundlos böse und grausam.