Conquirendi non sunt; si deferantur et arguantur, puniendi sunt, ita tamen ut, qui negaverit se christianum esse idque re ipsa manifestum fecerit, id est supplicando dis nostris, quamvis suspectus in praeteritum, veniam ex paenitentia impetret.
von Julie am 07.07.2017
Sie sollten nicht aktiv verfolgt werden; wenn sie jedoch angezeigt und schuldig gesprochen werden, müssen sie bestraft werden. Wenn jedoch jemand leugnet, Christ zu sein, und dies durch tatsächliche Verehrung unserer Götter beweist, sollte er aufgrund seiner Reue begnadigt werden, selbst wenn er in der Vergangenheit unter Verdacht stand.
von frederick.913 am 19.09.2021
Sie sollen nicht aufgesucht werden; wenn sie gemeldet und überführt werden, sind sie zu bestrafen, und zwar derart, dass derjenige, der geleugnet hat, ein Christ zu sein, und dies durch die Tat selbst offenkundig gemacht hat, das heißt durch das Opfern an unseren Göttern, obwohl er in der Vergangenheit verdächtig war, Vergebung durch Reue erlangen soll.