Neque enim dubitabam, qualecumque esset quod faterentur, pertinaciam certe et inflexibilem obstinationem debere puniri.
von ilyas.8973 am 17.11.2018
Ich zweifelte nicht daran, dass ihre Hartnäckigkeit und unerbittliche Verstocktheit unabhängig davon, was sie gestanden, definitiv eine Strafe verdiente.
von selina.c am 27.01.2021
Ich zweifelte nicht daran, dass, was auch immer sie gestehen mochten, Hartnäckigkeit und unerbittliche Verstocktheit auf jeden Fall bestraft werden müsse.