Libellos furiae primae accusatricis, item ipsius archippi, quos alteri epistulae tuae iunxeras, legi.
von mica.i am 14.04.2016
Die Schriftstücke der Furia Prima, der Anklägerin, sowie diejenigen des Archippus selbst, die du deinem anderen Brief beigefügt hattest, habe ich gelesen.
von mathis933 am 31.01.2014
Ich habe habe die Petitionen sowohl der ersten weiblichen Anklägerin als auch von Archippus gelesen, die Sie Ihrem vorherigen Schreiben beigefügt hatten.