Dispice ergo, domine, an putes aedem, cui nulla lex dicta est, salva religione posse transferri; alioqui commodissimum est, si religio non impedit.
von ida.c am 16.10.2016
Bedenkt also, Herr, ob Ihr der Meinung seid, dass ein Heiligtum, für das kein Gesetz vorgeschrieben wurde, mit Wahrung der Religion übertragen werden kann; andernfalls wäre es am vorteilhaftesten, wenn die Religion dies nicht verhindert.
von milana.o am 28.05.2017
Bitte prüfen Sie, sehr geehrter Herr, ob Sie glauben, dass ein Heiligtum, das keinen rechtlichen Beschränkungen unterliegt, ohne Verletzung religiöser Verpflichtungen verlegt werden kann; falls keine religiösen Einwände bestehen, wäre dies die praktikabelste Lösung.