Sed cum postea consul designatus censuisset agendum nobiscum, quorum erat excusatio recepta, ut essemus in senatus potestate pateremurque nomina nostra in urnam conici, convenientissimum esse tranquillitati saeculi tui putavi praesertim tam moderatae voluntati amplissimi ordinis non repugnare.
von lucie841 am 11.12.2014
Als jedoch der designierte Konsul später vorschlug, dass wir, deren Entschuldigungen angenommen worden waren, uns dennoch der Autorität des Senats unterwerfen und unsere Namen in die Urne einwerfen lassen sollten, entschied ich, dass es den friedlichen Zeiten Ihrer Herrschaft am besten entspräche, einer so angemessenen und maßvollen Bitte des Senats nicht zu widersprechen.
von ina.v am 14.04.2017
Als aber später der designierte Konsul beantragt hatte, dass mit uns verhandelt werden müsse, deren Entschuldigung angenommen worden war, dass wir unter der Macht des Senats stehen und unsere Namen in die Urne geworfen werden sollten, hielt ich es für am besten geeignet für die Ruhe deines Zeitalters, besonders nicht einer so maßvollen Bitte des angesehensten Standes zu widersprechen.