Si tamen alteram litem per iudicem alteram ut ais ipse finieris, incipies primum istic otio frui, deinde satiatus ad nos reverti.
von jaron.q am 23.02.2020
Wenn du einen Rechtsstreit durch das Gericht und den anderen, wie du sagst, selbst beilegst, wirst du endlich anfangen, dort etwas Ruhe und Frieden zu genießen, und dann, wenn du genug davon hast, zu uns zurückkehren.
von malik844 am 21.04.2022
Wenn du jedoch einen Rechtsstreit durch einen Richter und den anderen, wie du selbst sagst, beendet haben wirst, wirst du zunächst dort Muße genießen und dann, zufriedengestellt, zu uns zurückkehren.