Igitur cum obvenisset mihi hereditas in qua praedia ista, scripsi ei venalia futura.
von amalia.u am 11.09.2018
Als ich eine Erbschaft erhielt, die diese Grundstücke umfasste, schrieb ich ihm, dass ich sie verkaufen würde.
von melisa.x am 08.02.2024
Daher, als mir eine Erbschaft zugefallen war, in der sich diese Grundstücke befanden, schrieb ich ihm, dass diese in Zukunft zum Verkauf stehen würden.