Inde etiam uxorem carissimam tibi et probatissimam habuisti, cuius memoriae aut opus aliquod aut spectaculum atque hoc potissimum, quod maxime funeri, debebatur.
von edda.h am 08.05.2019
Überdies hattest du eine zutiefst geliebte und höchst geschätzte Ehefrau, deren Andenken entweder ein Denkmal oder eine öffentliche Veranstaltung geschuldet war, insbesondere letztere, die für eine Trauerfeier am passendsten war.
von konradt.u am 06.09.2014
Von dort aus hattest du auch eine sehr geliebte und höchst geschätzte Ehefrau, deren Andenken entweder ein Werk oder ein Schauspiel, und dies besonders, was am meisten für eine Beerdigung geeignet war, geschuldet wurde.