Tum ex consilii sententia iussit denuntiari heredibus omnibus, aut agerent aut singuli approbarent causas non agendi; alioqui se vel de calumnia pronuntiaturum.
von yannik863 am 12.10.2015
Daraufhin ließ er gemäß der Entscheidung des Rates allen Erben verkünden, dass sie entweder vorgehen oder einzeln die Gründe für ihr Nichtvorgehen darlegen sollten; andernfalls werde er selbst über eine mögliche Falschbeschuldigung entscheiden.
von kristian959 am 31.10.2015
Gemäß dem Rat des Rates ließ er alle Erben benachrichtigen, dass sie entweder ihr Anliegen weiterverfolgen oder einzeln die Gründe für ihr Nichtvorgehen darlegen müssen; andernfalls werde er entscheiden, dass sie falsche Anschuldigungen erheben.