Occurrit; nam sumptus candidatorum, foedos illos et infames, ambitus lege restrinxit; eosdem patrimonii tertiam partem conferre iussit in ea quae solo continerentur, deforme arbitratus et erat honorem petituros urbem italiamque non pro patria sed pro hospitio aut stabulo quasi peregrinantes habere.
von stephan.b am 17.07.2021
Er ging das Problem an, indem er die schändlichen und berüchtigten Wahlkampfausgaben der Kandidaten durch Anti-Korruptionsgesetze einschränkte. Zudem verpflichtete er die Kandidaten, ein Drittel ihres Vermögens in Grundbesitz zu investieren, in der Überzeugung, dass es unangemessen sei, Rom und Italien wie ein Hotel oder eine vorübergehende Unterkunft und nicht wie die wahre Heimat zu behandeln.
von medina905 am 16.12.2015
Er ging es an; denn die Ausgaben der Kandidaten, jene schändlichen und infamen, beschränkte er durch ein Gesetz gegen Wahlkorruption; dieselben Personen befahl er, ein Drittel ihres Vermögens in die Dinge zu investieren, die im Boden enthalten waren, da er es für ungehörig hielt und es war, dass diejenigen, die ein Amt anstrebten, die Stadt und Italien nicht als Heimat, sondern als Herberge oder Stall behandelten, als wären sie Wanderer.