Respondebam non convenire moribus meis aliud palam aliud agere secreto; praeterea non esse satis honestum donare et locupleti et orbo; in summa non profuturum ei si donassem, profuturum si cessissem, esse autem me paratum cedere si inique exheredatum mihi liqueret.
von jamy.823 am 23.06.2019
Ich antwortete, dass es meinem Charakter nicht entspräche, öffentlich das eine und heimlich etwas anderes zu tun; zudem sei es nicht hinreichend ehrenhaft, sowohl einem Vermögenden als auch einem Kinderlosen etwas zu geben; kurz, es würde ihm nicht nützen, wenn ich gegeben hätte, es würde nützen, wenn ich nachgegeben hätte, und ich sei bereit nachzugeben, wenn mir klar würde, dass er ungerechterweise enterbt worden sei.
von jannis.931 am 04.02.2018
Ich erwiderte, dass es meinen Prinzipien zuwiderlaufe, öffentlich anders zu handeln als im Privaten; zudem sei es nicht angemessen, jemandem eine Gabe zu machen, der sowohl wohlhabend als auch kinderlos sei. Kurz gesagt, ihm eine Gabe zu geben würde nichts nützen, aber auf meinen Anspruch zu verzichten schon. Ich war bereit, dies zu tun, wenn mir glaubhaft gemacht würde, dass er ungerecht enterbt worden sei.