His enim verbis ac mille praeterea et venire advocationes et emi vetabantur; peractis tamen negotiis permittebatur pecuniam dumtaxat decem milium dare.
von pepe8869 am 20.05.2021
Mit diesen Worten und tausend weiteren wurden sowohl Advokaten zu werben als auch zu kaufen verboten; nach Abschluss des Geschäfts war es jedoch erlaubt, bis zu zehntausend Geldeinheiten zu zahlen.
von ciara.g am 21.04.2016
Diese Vorschriften und viele andere untersagten die Bezahlung rechtlicher Vertretung; allerdings war es nach Abschluss des Falles erlaubt, eine Gebühr von bis zu zehntausend Sesterzen zu zahlen.