Primum enim in iudiciis qui decem laudatores dare non potest, honestius est ei nullum dare quam illum quasi legitimum numerum consuetudinis non explere.
von lasse935 am 20.10.2018
In Gerichtsverfahren ist es für denjenigen, der nicht in der Lage ist, zehn Charakterzeugen zu stellen, ehrenhafter, gar keine zu stellen, als die quasi-legitime Anzahl nach Gewohnheit nicht zu erfüllen.
von matthias.e am 23.03.2024
In Gerichtsverfahren ist es ehrenhafter, keine Charakterzeugen zu präsentieren, wenn man nicht zehn vorweisen kann, als die traditionell erwartete Anzahl nicht zu erfüllen.