Primum in iudiciis qui decem laudatores dare non potest, honestius est ei nullum dare quam illum quasi legitimum numerum consuetudinis non explere.
von jasper.h am 06.11.2023
In Gerichtsverfahren ist es für denjenigen, der nicht zehn Charakterzeugen stellen kann, ehrenhafter, gar keine zu stellen, als die quasi-legitime Anzahl nach Gewohnheit nicht zu erfüllen.
von vanessa.v am 29.04.2018
In Gerichtsverfahren gilt: Wer nicht zehn Charakterzeugen stellen kann, tut besser daran, gar keine zu präsentieren, als die erwartete Anzahl nicht zu erfüllen.