Suberat edicto senatus consultum: hoc omnes qui quid negotii haberent iurare prius quam agerent iubebantur, nihil sc ob advocationem cuiquam dedisse promisisse cavisse.
von aurelia.9849 am 05.05.2016
Ein Senatsbeschluss war dem Edikt beigefügt, der vorschrieb, dass jeder mit rechtlichen Angelegenheiten vor Verfahrensbeginn einen Eid schwören musste, dass er keine Zahlung, kein Versprechen und keine Vereinbarung zur Rechtsvertretung an irgendjemanden gegeben hatte.
von tilda.a am 08.01.2020
Dem Edikt lag ein Senatsbeschluss zugrunde: Kraft dieses Beschlusses wurden alle, die irgendein Geschäft betrieben, angewiesen, vor Verfahrensbeginn zu schwören, dass sie niemandem etwas für eine Prozessvertretung gegeben, versprochen oder zugesichert hätten.