In summa computabam, si munere hoc iam tertio fungerer, faciliorem mihi excusationem fore, si quis incidisset, quem non deberem accusare.
von alina.v am 27.12.2016
Zusammenfassend überlegte ich, falls ich diese Pflicht schon schon zum dritten Mal ausführen sollte, dass mir eine leichtere Ausrede zur Verfügung stünde, wenn jemand aufgetreten wäre, den ich nicht hätte beschuldigen sollen.