Videbam ergo advocationi meae non minorem gratiam quam si viveret ille propositam, invidiam nullam.
von konstantin.r am 26.02.2022
Ich erkannte, dass meine Verteidigung ebenso viel Anerkennung erfahren würde, als wäre er noch am Leben, ohne jegliche Verbitterung.
von linus8811 am 12.09.2019
Ich sah daher für meine Fürsprache keine geringere Anerkennung, als wenn jener Mann noch leben würde, ohne jede Feindseligkeit.