Excesseramus sane manifestis illis apertisque suffragiis licentiam contionum.
von emily.828 am 02.03.2023
Durch diese offensichtlichen und öffentlichen Abstimmungen waren wir eindeutig zu weit gegangen, über das hinaus, was bei öffentlichen Versammlungen als akzeptabel galt.
von elina923 am 26.12.2017
Wir hatten tatsächlich durch offenkundige und deutliche Abstimmungen die Erlaubnis öffentlicher Versammlungen überschritten.