Est lege cautum ut reus ante peragatur, tunc de praevaricatore quaeratur, videlicet quia optime ex accusatione ipsa accusatoris fides aestimatur.
von lennardt.873 am 10.08.2020
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Angeklagte zuerst verurteilt werden soll, dann soll eine Untersuchung gegen den Falschaussager erfolgen, offensichtlich weil die Glaubwürdigkeit des Anklägers am besten aus der Anklage selbst bewertet werden kann.
von henriette.8854 am 14.05.2014
Das Gesetz schreibt vor, dass der Fall des Angeklagten zunächst abgeschlossen werden muss, bevor etwaiges Fehlverhalten des Staatsanwalts untersucht wird, da dessen Zuverlässigkeit am besten anhand der Durchführung der Anklage selbst beurteilt werden kann.