Consilii nostri exitus fuit: bona classici, quae habuisset ante provinciam, placuit senatui a reliquis separari, illa filiae haec spoliatis relinqui.
von aurelia.j am 23.12.2018
Das Ergebnis unserer Beratung war: Der Besitz des Classicus, den er vor der Provinz besessen hatte, sollte nach dem Beschluss des Senats von den übrigen Gütern getrennt werden, jener der Tochter überlassen, diese den Beraubten zugesprochen.
von christof.911 am 14.09.2015
Unser Beschluss wurde wie folgt gefasst: Der Senat entschied, dass Classicus' Vermögen von vor seiner Statthalterschaft von seinen übrigen Vermögenswerten getrennt werde, wobei die ersteren seiner Tochter zufallen und die letzteren seinen Opfern überlassen bleiben.