Horum ante quam crimina ingrederer, necessarium credidi elaborare, ut constaret ministerium crimen esse: quod nisi fecissem, frustra ministros probassem.
von nelli.k am 11.02.2021
Bevor ich ihre Verbrechen untersuchte, hielt ich es für wesentlich festzustellen, dass allein der Dienst als Verbrechen gilt; hätte ich dies nicht getan, wäre es sinnlos gewesen, die Schuld der Diener zu beweisen.
von erick.933 am 08.10.2017
Bevor ich in ihre Verbrechen eintreten würde, hielt ich es für notwendig auszuarbeiten, dass festgestellt werde, dass Dienst ein Verbrechen sei: Was ich nicht getan hätte, hätte ich die Diener vergeblich der Schuld überführt.