Magna contentio, magni utrimque clamores aliis cognitionem senatus lege conclusam, aliis liberam solutamque dicentibus, quantumque admisisset reus, tantum vindicandum.
von ludwig.l am 24.01.2019
Groß war der Streit, groß waren von beiden Seiten die Rufe, einige sagten, die Untersuchung des Senats sei durch Gesetz begrenzt, andere behaupteten, sie sei frei und uneingeschränkt, und dass so viel bestraft werden solle, wie der Angeklagte verbrochen habe.