Magna contentio, magni utrimque clamores aliis cognitionem senatus lege conclusam, aliis liberam solutamque dicentibus, quantumque admisisset reus, tantum vindicandum.
von cathaleya.l am 29.08.2020
Es entbrannte eine heftige Debatte mit lauten Protesten von beiden Seiten - einige argumentierten, dass die Gerichtsbarkeit des Senats gesetzlich begrenzt sei, während andere behaupteten, sie sei völlig uneingeschränkt, und die Strafe müsse dem Vergehen entsprechen, das der Angeklagte begangen hatte.
von ludwig.l am 24.01.2019
Groß war der Streit, groß waren von beiden Seiten die Rufe, einige sagten, die Untersuchung des Senats sei durch Gesetz begrenzt, andere behaupteten, sie sei frei und uneingeschränkt, und dass so viel bestraft werden solle, wie der Angeklagte verbrochen habe.