Quam ego custodiendam esse confiteor, si causa permittat: alioqui praevaricatio est transire dicenda, praevaricatio etiam cursim et breviter attingere quae sint inculcanda infigenda repetenda.
von jan.w am 29.12.2017
Ich bekenne, dass dies befolgt werden sollte, wenn die Umstände es erlauben, andernfalls ist es falsch, das Notwendige zu übergehen, und ebenso falsch, Dinge, die betont, eingeprägt und wiederholt werden müssen, eilig oder nur flüchtig zu behandeln.
von michelle.919 am 18.12.2019
Welches ich bekenne, beachtet werden muss, wenn der Anlass es erlaubt: andernfalls ist es eine Verfehlung, Gesagtes zu übergehen, eine Verfehlung auch, flüchtig und kurz jene Dinge zu berühren, die eindringlich eingeprägt, verankert und wiederholt werden müssen.