Harum autem matrem fecit heredem senex sub condicione, totam ut fortunam tribus aequaliter distribuat, sed tali modo: ni data possideant aut fruantur; tum simul habere res desierint quas acceperint, centena matri conferant sestertia.
von lars844 am 12.11.2019
Der Greis setzte ihre Mutter als Erbin ein, unter der Bedingung, dass sie das gesamte Vermögen gleichmäßig unter den drei Töchtern verteile, jedoch mit folgender Auflage: Sie müssen das Erhaltene tatsächlich besitzen und nutzen; sollten sie jemals aufhören, das Erhaltene zu besitzen, muss jede 100.000 Sesterzen an ihre Mutter zahlen.
von joel.w am 12.03.2015
Von diesen [Töchtern] überdies machte der Greis die Mutter zur Erbin unter der Bedingung, dass sie das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen unter den dreien verteilen solle, und zwar dergestalt: Sollten sie das Gegebene nicht besitzen oder genießen; dann, sobald sie aufhören werden, das zu haben, was sie erhalten haben, sollen sie je hundert Sesterzen an die Mutter zahlen.