Hi tamen orantem perstant prohibere minasque, ni procul abscedat, conviciaque insuper addunt.
von heslen am 18.02.2019
diese fahren dennoch fort die Bittende zu hindern und fügen Drohungen und Beschimpfungen hinzu, wenn sie nicht weggehe
von andrea.948 am 28.05.2015
Diese jedoch beharren darauf, ihn am Flehen und Drohen zu hindern, es sei denn, er entferne sich weit, und obendrein fügen sie Beleidigungen hinzu.