Venditum sub hasta consul in aerarium redigere quaestores iussit, tum praedicans participem praedae fore exercitum cum militiam non abnuisset.
von luisa9931 am 09.04.2022
Der Konsul befahl den Schatzmeistern, die Erlöse der Versteigerung in die Staatskasse einzuzahlen und verkündete, dass das Heer einen Anteil der Beute erhalten werde, da es nicht die Verweigerung des Dienstes gewählt hatte.
von luzie901 am 15.11.2016
Der Konsul befahl den Quästoren, das unter dem Speer Verkaufte in die Staatskasse zu überweisen, und erklärte dann, dass das Heer am Beutezug teilhaben werde, da es den Militärdienst nicht verweigert habe.