Quem ubi primum magistratu abiit damnatum necatumque constat.
von dominic.844 am 10.02.2016
Es ist bekannt, dass er, sobald er sein Amt niederlegte, verurteilt und hingerichtet wurde.
von yusuf.k am 31.10.2023
Den, sobald er das Magistratsamt verlassen hatte, steht fest, dass er verurteilt und getötet wurde.