Salis quoque vendendi arbitrium, quia impenso pretio venibat, in publicum omne sumptum, ademptum privatis; portoriisque et tributo plebes liberata, ut divites conferrent qui oneri ferendo essent: pauperes satis stipendii pendere, si liberos educent.
von caspar831 am 17.03.2017
Das Recht des Salzverkaufs wurde, da es zu überhöhten Preisen verkauft wurde, vollständig in öffentliche Ausgaben übernommen und von Privatpersonen weggenommen; und das Volk wurde von Zöllen und Abgaben befreit, so dass die Wohlhabenden, die die Last tragen konnten, beitragen sollten: Die Armen zahlen genug von ihrem Beitrag, wenn sie Kinder aufziehen.
von nael.978 am 18.12.2016
Die Regierung übernahm die Kontrolle über den Salzverkauf von privaten Händlern, da die Preise zu hoch geworden waren. Die einfache Bevölkerung wurde von Zöllen und Steuern befreit, wobei die Last auf die Wohlhabenden verlagert wurde, die sie tragen konnten. Es wurde beschlossen, dass die Armen bereits genug beitragen, indem sie ihre Kinder aufziehen.