Hoc auctore existimantur petillii et uiuo africano rem ingressi et mortuo rogationem promulgasse.
von matthis962 am 27.05.2020
Mit diesem als Autorität geltenden Zeugen werden die Petillii sowohl zu Lebzeiten des Africanus als auch nach seinem Tod als Initiatoren und Verfasser eines formellen Vorschlags betrachtet.
von julian.859 am 17.09.2023
Auf Autorität dieser Person wird angenommen, dass die Petillii-Brüder sowohl ihre Kampagne zu Lebzeiten des Scipio Africanus begannen als auch nach seinem Tod eine Gesetzesvorlage einbrachten.