Quodsi ex composito acta res fuisset, haud dubium erat expugnari una utique parte opera cum magna caede hostium potuisse.
von ella953 am 26.04.2017
Wenn die Angelegenheit nach Absprache durchgeführt worden wäre, bestand kein Zweifel, dass die Werke an einem Ort zumindest mit großem Gemetzel der Feinde hätten erobert werden können.
von janis.s am 18.06.2017
Wenn der Angriff angemessen koordiniert gewesen wäre, bestand kein Zweifel, dass die Befestigungsanlagen in mindestens einem Abschnitt hätten eingenommen werden können, wobei schwere Verluste beim Feind verursacht worden wären.