Obsides romanis uiginti dato et triennio mutato, ne minores octonum denum annorum neu maiores quinum quadragenum.
von lya.833 am 04.03.2021
Stellt zwanzig Geiseln den Römern, die alle drei Jahre ausgetauscht werden, wobei die Geiseln nicht jünger als achtzehn und nicht älter als fünfundvierzig Jahre sein dürfen.