Eo uero pignore uelut auctoratum sibi proditorem ratus est: neque enim eum, qui sub rege uiueret, commissurum fuisse, ut aduersus semet ipsum indicia manu sua testata daret.
von ibrahim826 am 21.09.2014
Mit jenem Pfand betrachtete er ihn gleichsam als einen Verräter, der sich selbst gebunden hatte: Denn nimmer hätte einer, der unter einem König lebte, es gewagt, gegen sich selbst Beweise zu liefern, die von seiner eigenen Hand bezeugt würden.
von peter.969 am 31.07.2017
Er glaubte, dass diese Verpflichtung den Verräter wirksam an ihn gebunden hatte, da jemand, der unter königlicher Autorität lebt, sicherlich nicht töricht genug wäre, sich selbst durch seine eigene Handschrift belastendes Beweismaterial zu liefern.