De frumento utrisque responsum, ita usurum eo populum romanum, si pretium acciperent; de classe carthaginiensibus remissum, praeterquam si quid nauium ex foedere deberent; de pecunia item responsum, nullam ante diem accepturos.
von leopold.969 am 30.12.2016
Was das Getreide betrifft, wurde beiden geantwortet, dass das römische Volk es so nutzen würde, wenn sie Bezahlung erhielten; was die Flotte betrifft, wurde den Karthagern zugestanden, ausgenommen wenn sie gemäß dem Vertrag Schiffe schuldig wären; was das Geld betrifft, wurde ebenfalls geantwortet, dass sie keines vor dem festgelegten Tag annehmen würden.
von domenik953 am 28.04.2018
Was das Getreide betrifft, wurde beiden Parteien mitgeteilt, dass die Römer es nur verwenden würden, wenn sie dafür bezahlt würden; hinsichtlich der Flotte wurden die Karthager entlastet, mit Ausnahme etwaiger Schiffe, die sie gemäß dem Vertrag noch schuldig waren; und was das Geld angeht, wurde ihnen ebenfalls mitgeteilt, dass keine Zahlung vor dem Fälligkeitstermin akzeptiert würde.