Armatum regem aliquid impetraturum: inermem non pro aetolis modo sed ne pro se quidem ipso momenti ullius futurum apud romanos.
von kristina.a am 20.08.2023
Ein bewaffneter König würde etwas erreichen können: unbewaffnet wäre er bei den Römern nicht nur für die Ätoler, sondern nicht einmal für sich selbst von irgendeiner Bedeutung.
von johannes.y am 22.05.2014
Wenn der König bewaffnet käme, könnte er möglicherweise etwas erreichen, aber wenn er unbewaffnet käme, hätte er bei den Römern keinerlei Einfluss - nicht nur bei der Vertretung der Ätoler, sondern nicht einmal bei der Vertretung seiner selbst.