Consulibus ambobus italia prouincia decreta est, ita ut inter se compararent sortirenturue uter comitiis eius anni praeesset: ad utrum ea non pertineret cura, ut paratus esset si quo eum extra italiam opus esset ducere legiones.
von leoni.r am 23.08.2017
Italien wurde beiden Konsuln als ihre Provinz zugewiesen, mit der Maßgabe, dass sie entweder untereinander eine Einigung treffen oder das Los ziehen würden, um zu entscheiden, wer die Wahlen dieses Jahres beaufsichtigen sollte. Derjenige, der nicht für die Wahlen verantwortlich war, musste bereit sein, bei Bedarf Truppen außerhalb Italiens zu führen.