Patrum memoria institutum fertur, ut censores motis senatu adscriberent notas.
von marla.r am 30.01.2017
In der Erinnerung der Väter wird berichtet, dass die Zensoren denjenigen, die aus dem Senat ausgeschlossen wurden, Vermerke beifügten.
von karolina833 am 13.03.2022
Es wird überliefert, dass in der Antike eine Praxis eingeführt wurde, nach der Zensoren bei der Ausschließung von Senatsmitgliedern schriftliche Begründungen verfassen mussten.