Si quis eorum, qui tum extra terram italiam essent, nominaretur, ei laxiorem diem daturos, si uenire ad causam dicendam uellet.
von clara903 am 24.04.2015
Falls jemand, der sich damals außerhalb Italiens befand, angeklagt würde, würden sie ihm mehr Zeit gewähren, wenn er kommen und sich verteidigen wolle.
von emilie824 am 08.08.2016
Wenn einer derjenigen, die damals außerhalb des Landes Italien waren, genannt würde, würden sie ihm einen längeren Tag gewähren, wenn er bereit wäre, zur Verhandlung zu erscheinen.